
1. Allgemeine Hinweise
Diese Informationsbroschüre des Herstellers informiert über die bestimmungsgemäße Verwendung der EKASTU/SEKUR
Atemschutzmaske SFERA und dient der Verhütung von Gefahren. Alle Personen, die diese Atemschutzmaske einsetzen,
sind verpflichtet, diese Informationsbroschüre zu lesen und zu beachten, gemäß § 3 des Gesetzes über technische
Arbeitsmittel. Die genaue Befolgung dieser Informationsbroschüre sind Voraussetzungen zum Erreichen des
erforderlichen Schutzes. Dies gilt gleichermaßen für die ordnungsgemäße Lagerung, Pflege und Kontrolle der
Atemschutzmaske.
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Informationsbroschüre entstehen, haftet der Hersteller nicht. Die
Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers werden
durch die Angaben dieser Informationsbroschüre nicht erweitert. Benutzen Sie die Atemschutzmaske ausschließlich
gemäß dieser Informationsbroschüre, den jeweils geltenden gesetzlichen Regeln und den Sicherheitsvorschriften der
Berufsgenossenschaften insbesondere die Einsatzregeln gemäß DGUV Regel 112-190 bzw. DIN EN 529
„Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden“.
EKASTU/SEKUR ist ein eingetragenes Warenzeichen der EKASTU. Technische Änderungen sind nicht gestattet. Diese
Informationsbroschüre wurde von EKASTU sorgfältig ausgearbeitet und erstellt. EKASTU ist nicht für Schäden aller Art
haftbar, die aufgrund einer Falschinterpretation, Druckfehlers oder Unvollständigkeit entstehen oder entstehen können.
1.1 Der Einsatz der EKASTU/SEKUR Atemschutzmasken SFERA setzt die volle Kenntnis und Beachtung sowie das
Verstehen des Inhaltes dieser Informationsbroschüre voraus.
1.2 EKASTU/SEKUR Atemschutzmasken sind ausschließlich für die in der Informationsbroschüre genannten
Einsatzzwecke bestimmt.
1.3 Reparaturen und der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur von geschultem Fachpersonal, unter ausschließlicher
Verwendung von Original EKASTU/SEKUR Ersatzteilen, durchgeführt werden.
1.4 Es wird empfohlen, regelmäßig Inspektionen durch den EKASTU Kundendienst oder bevollmächtige Personen,
unter Beachtung der relevanten Kapitel der Informationsbroschüre, ausführen zu lassen.
1.5 Eine Haftung übernimmt EKASTU im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn:
a) die Inspektionen nicht durchgeführt wurden;
b) die Inspektionen bzw. Wartungen von Personen die nicht der EKASTU angehören und nicht bevollmächtigt sind
durchgeführt wurden;
c) oder wenn die Maske nicht in der vorgesehenen Weise eingesetzt wurde.
1.6 Die EKASTU haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Informationsbroschüre verursacht werden.
1.7 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EKASTU. Sofern Ihnen diese nicht vorliegen, so
stehen diese zum download unter www.ekastu.de oder werden Ihnen auf Anforderung von der EKASTU
übersandt.
2. Angewandte Normen, Einsatzbereich, Warnhinweise
Die SFERA Atemschutzmaske ist eine PSA (persönliche Schutzausrüstung) gemäß den Bestimmungen der Verordnung
(EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments der Kategorie III. Sie entspricht der Norm EN 136:98. Sie sind mit
Rundgewinde gemäß den Normen EN 148-1 und 148-3 (vgl. Übersichtstabelle) versehen.
Prüfungen nach den gültigen Normen, Zertifizierung und Zulassung zur CE-Kennzeichnung wurden von der folgenden
Prüfstelle durchgeführt:
SFERA (466 608) Italcert - Viale Sarca, 336 – 20126 Milano - Italien
SFERA/Silikone (466 618) (Prüfstellen Nr. 0426)
SFERA SPA (466 628)
Das CE-Zeichen „CE 0426” kennzeichnet die Prüfstelle, die die Herstellung und Qualitätssicherung gemäß ANNEX VIII
(Modul D) der Verordnung (EU) 2016/425 überwacht (Italcert - Viale Sarca, 336 - 20126 Milano - Italien
(Prüfstellen Nr. 0426)).
Die entsprechenden Informationsbroschüren der verwendeten Atemfilter oder anderer Atemschutzausrüstung sind
gleichfalls zu beachten.
Benutzer von Atemschutzgeräten müssen gesundheitlich tauglich sein. Sie sind im Gebrauch mit Atemschutzgeräten zu
unterweisen und mit dem Gerät vertraut zu machen. Personen mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien sind
nicht geeignet zum Tragen von Atemschutzgeräten, da bei ihnen ein dichter Sitz der Maske nicht gewährleistet ist.
Beim Einsatz sind die jeweils höchstzulässigen Schadstoffkonzentrationen (Grenzwerte = GW) in der
Umgebungsatmosphäre zu beachten. Diese Grenzwerte sind z.B. den Informationsbroschüren der Atemfilter bzw.
Isoliergeräte, die in Verbindung mit der Maske verwendet werden, zu entnehmen.
Beim Kontakt mit Ölen, Schmiermittel, Lösemittel, Oxidiermittel, Azetat, Wasserstoffperoxid, Säuren und Laugen etc. ist
die Atemschutzmaske gemäß dieser Informationsbroschüre unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren (gemäß
Abschnitt 7.2).