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Die Nutzung des Lastenrads wird für folgende Nutzergruppen nicht empfohlen:
• Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geisgen
Fähigkeiten
• Personen, die aufgrund der Körpergröße das Fahrzeug nicht sicher bedienen
können
Das CD2 Cargo ist deutlich länger und breiter als ein Fahrrad.
-> Üben Sie den Umgang mit Ihrem CD2 Cargo zunächst an einem ver-
kehrsberuhigten Ort, bevor Sie sich in den Straßenverkehr begeben.
Üben Sie den Umgang mit den Bremsen. Vergleichen Sie dazu auch den
Abschni 2.10. „Bremsanlage“ und 2.11. „Scheibenbremse einbremsen“.
-> Fahren Sie bevorzugt mit eingeschaltetem Licht, um andere Verkehrs-
teilnehmer auf die Größe des CD2 Cargo hinzuweisen.
Roerende Teile am Fahrzeug können Kleidungsstücke und mitgeführte
Gegenstände einziehen.
→ Tragen Sie daher stets eng anliegende Kleidung.
→ Befesgen Sie keine Gegenstände an Ihrem Lenker
1.2. GesetzlicheBesmmungenfürdasFahrzeug
Das Pedelec (Unterstützung bis 25 km/h) ist rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt. Der
Fahrer benögt keinen Führerschein. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre.
Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit immer einen geeigneten Helm und eine
Fahrradbrille zu tragen.
Die in Deutschland sicherheitstechnisch erforderlichen akven und passiven
Beleuchtungseinrichtungen sind gemäß StVZO verbaut. Die sicherheitstechnische
Ausstaung muss regelmäßig überprü und ggf. instand gesetzt werden.
Eine Erhöhung der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit (=Tuning)
auf mehr als 25 km/h an Ihrem CD2 Cargo, verwandelt das Fahrzeug
in ein Kleinkrarad. Es drohen ernsthae Konsequenzen bei einer
Fahrzeugkontrolle oder einem Unfall, da es sich um ein Fahrzeug ohne
Betriebserlaubnis und Versicherung handelt!